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Piraterie: Wer zahlt die Zeche?
Im FOCUS Forum Hörbuch beschäftigte sich eine Diskussionsrunde mit einem Problem, dass immer stärker auf die Verlage zukommt, mit der illegalen Verbreitung von Medien und Inhalten über das Internet. Hans Sarkowicz moderierte die Runde, in der ein Vertreter eines Hörbuchverlags, ein Rechtsanwalt, ein Forscher von Fraunhofer-Institut und ein Vertreter von Burda saßen. Im vergangenen Jahr war noch jemand vom Chaos Computer Club beteiligt, um quasi den argumentativen Gegenpol zur Runde der Rechteinhaber zu bieten. Heute mussten die Anwesenden mit einem "virtuellen Gegner" vorlieb nehmen.

PiraterieZunächst widmet sich die Runde der Bestandsaufnahme. Johannes Stricker vom Hörbuch Verlag Hamburg berichtet, dass Piraterie vor allem bei Bestsellern ein Problem darstellten. Von einem Titel habe man 100 Exemplare legal verkauft, gleichzeitig seien 1.000 Angebote zum illegalen Download im gleichen Zeitraum im Netz gewesen. Obwohl Hörbücher so beliebt wie nie sind, stagniert der Markt, zumindest der legale Markt. Auf einen Kopierschutz setzt der Verlag nicht, da er nur den technisch wenig versierten "Durchschnittsnutzer" behindert. Die Piraten lassen sich dadurch kaum aufhalten.

Martin Steinebach vom Fraunhofer-Institut ist ebenfalls der Ansicht, dass ein Kopierschutz kein probates Mittel gegen illegale Verbreitung sein kann. Die Idee, digitale Daten vor dem Kopieren schützen zu wollen, sei sogar in sich absurd. Die Quellen für die rechtswidrigen Kopien sind in der Regel nicht "Lieschen Müller von der Straße", sondern Fachleute und Profis, die solche Schutzmaßnahmen umgehen können. Tatsächlich bedeuten beispielsweise 250.000 Download-Angebote, wie sie bei einem Harry-Potter-Band gezählt wurden, bei weitem nicht so viele Quellen. Die allermeisten bieten etwas erneut an, was sie selbst aus anderen Quellen heruntergeladen haben. Am Anfang der Kette stehen vielleicht wenige Dutzend "echte" Quellen.

Fraunhofer beschäftigt sich auch nicht mit Kopierschutzverfahren, sondern mit digitalen Wasserzeichen. Mit diesen Watermarks kann jede verkaufte Kopie individuell und unsichtbar markiert werden. Tauchen Kopien einer solchen Datei dann im Internet auf, kann anhand des Wasserzeichens der ursprüngliche Käufer ermittelt werden. Johannes Stricker kann jedoch aus der Praxis berichten, dass von seinem Haus noch keine Dateien mit Wasserzeichen im Internet entdeckt und die "Übeltäter" daraufhin verfolgt wurden. Björn Frommer von Waldorf Anwälte, der im Auftrag von Rechteinhabern gegen die digitale Piraterie vorgeht, erlebt in seiner Praxis ein buntes Gemisch von Dateien mit und ohne Wasserzeichen, da nicht alle Verlage diese Technologie einsetzen. Für ihn macht es keinen Unterschied, ob eine Datei ein Wasserzeichen trägt. Außerdem identifiziert ein Wasserzeichen nur den ursprünglichen Käufer. Damit ist juristisch noch nicht bewiesen, dass dieser auch seine Kopie illegal verbreitet hat. Steinebach kennt jedoch Verlage, speziell aus den USA, die gezielt nach diesen Wasserzeichen suchen und auch gegen die Betroffenen vorgehen. Stricker fügt aus Verlagssicht an, dass die Verlage eigentlich für solche Dinge keine Zeit und Ressourcen hätten. Lieber konzentriere man sich darauf, hervorragende Bücher zu produzieren.

Heiko Hebig von Hubert Burda Media Marketing & Communications ist der Meinung, die Downloader seien mehr oder weniger " wir alle". Früher seien Mixtapes und Kopien von Kassetten und Schallplatten üblich gewesen, heute gebe es neue Formen. Der illegale Austausch beginnt seiner Meinung nach jedoch zu früher, als dass digitale Wasserzeichen greifen könnten. Die meisten Quellen für Inhalte, die dann illegal getauscht werden, stammten bereits aus der Produktion und den Studios. Jurist Frommer teilt diesen Eindruck nicht. Für Filme könnte das gelten, bei Hörbüchern sei es nicht so. Auch die Aussage von Johannes Stricker, ein Hauptproblem sei das fehlende Unrechtbewußtsein, kann er nicht so stehen lassen. Nach aktuellen Studien ist sich ein großer Teil der Downloader durchaus bewußt, dass sie etwas rechtswidriges tun. Eine reine, folgenlose Mahnung der Rechteinhaber könnte sie nicht abschrecken, tatsächliche juristische Konsequenzen schon eher. Inzwischen gehen sogar Gerichte im Zweifel davon aus, dass der berühmte Otto-Normal-Verbraucher genau weiß, worauf er sich in einer Tauschbörse einlässt. Das Hauptproblem aus seiner Sicht ist die Tatsache, dass kein kommerzielles Produkt mit einer Alternative konkurrieren kann, die kostenlos, in guter Qualität, aber eben illegal ist.

Stricker pflichtet ihm da bei. Die junge Generation habe nie gelernt, dass man für Content auch bezahlen muss. Auf die Frage, ob das Problem global oder auf Deutschland beschränkt sei, kann Steinebach das Beispiel Skandinavien anführen. Dort waren Computer relativ früh verbreitet, und entsprechend früh kam Piraterie auf. Die Aktivitäten im Internet spiegeln genau die technische Entwicklung und den aktuellen Geschmack der realen Welt wieder.

In der viel diskutierten Enforcement-Richtlinie der EU sieht Frommer keine große Hilfe für bedrohte Rechteinhaber. Denn die Bundesregierung habe diese europäische Richtlinie alles andere als gut umgesetzt. Der Auskunftsanspruch gegenüber den Internetprovidern, den das neue Gesetz einräumt, sei zum einen außerordentlich teuer. Zum anderen müsse immer erst ein Richter darüber entscheiden, ob der Provider des Verdächtigen dessen Daten weitergeben darf. Das bedeutet dann aber auch noch lange nicht, dass der Provider diese Daten dan weitergeben muss. Manche verfügen gar nicht mehr über die Daten, da sie nur kurze Zeit gespeichert werden. Andere verweigern schlicht die die Herausgabe, darunter beispielsweise Branchenprimus Telekom. Frommer lässt kaum ein gutes Haar an der derzeitigen Rechtslage.

Auch der Begriff des "gewerblichen Ausmaßes", der in dem Gesetz eine Rolle spielt, sei noch nicht wirklich definiert. Manche Gerichte definieren die Teilnahme an einer Tauschbörse per se als "gewerbliches Ausmaß", weil die eigenen Dateien so einem für den User unkontrollierbar großen Personenkreis angeboten werden. Andere Richter sehen eine Grenze bei einer gewissen, oft unterschiedlich angesetzten, Anzahl von raubkopierten Werken. Steinebach sieht die Situation für Juristen und Rechtsanwälte nicht unbedingt einfacher werden. Das Internet sei ein Werkzeug, um Daten schnell und effizient zu verteilen. Eine Unterscheidung nach legalen und illegalen Daten sei in den Protokollen des Internets nicht vorgesehen. Gegenmaßnahmen räumt der Forscher wenig Chancen ein. Seiner Meinung nach kommt es darauf an, die wenigen Quellen für die vielen Tauschvorgänge auszutrocknen, die legalen Angebote attraktiver zu machen und den Usern den Wert, der hinter einem Hörbuch steckt, besser zu vermitteln.

In Frankreich ist derzeit das sogenannte Olivennes-Projekt ein großes Thema. Das System soll den Datenstrom zwischen Provider und Kunden durchfiltern und dabei nach "Fingerabdrücken" urheberrechtlich geschützter Werke suchen. Wird ein solches, offenbar illegal kopiertes Werk gefunden, erhält der Kunde automatisch eine Verwarnung. In weiteren Stufen ist auch ein völler Ausschluß aus dem Internet denkbar. Nach Angaben von Frommer stammten 70% des DSL-Datenverkehrs durch Tauschbörsen mit illegalem Material. Allerdings sei ein derartiges System in Deutschland im Moment politisch nicht durchsetzbar. Außerdem, ergänzt Burda-Mann Hebig, sei fraglich, ob bei einem System wie Bittorrent, bei dem nur Fragmente von Werken übertragen werden, ein Fingerabdruck des ganzen Werkes überhaupt greife.

In den bald auch in Europa erscheindenden E-Bookreadern wie Amazons Kindle oder dem Sony Reader sieht Frommer die Quelle für eine zukünftige Explosion der Online-Piraterie auch im Verlagsbereich. Wenn ein E-Book im Schnitt etwa zehn bis fünfzehn Euro kostet und auf einen solchen Reader 200 E-Books passen, geht eine "Vollausstattung" richtig ins Geld und macht billigere, aber eben illegale Angebote für viele bedenkenswert, meint der Jurist.

Zum Abschluß der Diskussion sind sich die Teilnehmer weitgehend einig, dass es keinen Königsweg zur Bekämpfung der Internet-Piraterie geben kann. Wichtig sind nach ihrer Ansicht jedoch die Attraktivität der legalen Angebote, beispielsweise als Geschenk, ein sinkender Preis für Hörbücher sowie eine Art "Umerziehung" der Downloader. Man müsste ihnen wieder, oder in vielen Fällen auch erstmals, vermitteln, welche Leistung von Verlag, Sprecher, Autoren hinter einem Hörbuch steht, und dass diese Leistung honoriert werden sollte. Allerdings sollte der Preis auch nicht zu niedrig werden, weil sonst wieder das Gefühl für die Wertigkeit des Hörbuchs in Gefahr gerät. Wenn es die Inhalte überall für umsonst oder fast umsonst gibt, warum nicht gleich aus einer Tauschbörse herunterladen? Forscher Steinebach sieht die Rechteinhaber in einer wichtigen Frage im Nachteil: Sie seien zu unflexibel und langsam. Während ein Verlag, vielleicht ein großer Verlagskonzern, noch intern berät und vorbereitet, die Genehmigung ausländischer Lizenzgeber einholt und so weiter, haben die Piraten sich oft schon längst auf eine neue Situation eingestellt.

Daten dieses Berichts
Bericht vom: 15.10.2008 - 12:30
Kategorie: Tagebuch
Autor dieses Berichts: Henning Kockerbeck
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