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Harry Potter vor Gericht
Die Klage von J. K. Rowling und Warner Bros. gegen den Herausgeber eines Fan-Lexikons über Harry Potter zeigt die Probleme, wenn die Möglichkeiten des Internets mit den Rechten von Autoren kollidieren
Die Schöpferin des jungen Zauberers und Warner Bros. haben den Betreiber einer der bekanntesten Harry Potter-Fansites im Internet verklagt. Steven Vander Ark hat in seinem "Harry Potter Lexikon" eine Vielzahl von Informationen rund um das Potter-Universum zusammengestellt und geordnet. Wer ist wer in Harrys Welt, welche magischen und nicht-magischen Kreaturen bevölkern sie, welche magischen Sprüche, Tränke und andere Hilfsmittel gibt es? All das und mehr kann man auf Vander Arks Webseite nachlesen - und sollte es bald auch in gedruckter Form tun können.

Genau daran stören sich jetzt J. K. Rowling und Warner. Gegen die frei verfügbare Webseite haben sie nichts; Rowling hat die Site sogar einmal ausdrücklich gelobt und zugegeben, sie selbst zum schnellen Nachschlagen zu benutzen. Mit Vander Arks Plänen, einen gedruckte Version des Lexikons zum Preis von rund 25 Dollar auf den Markt zu bringen, sieht das anders aus: Die Kläger sind der Meinung, dass er damit Rowlings Arbeit unberechtigt für sich ausnutzt und dem Verkauf der "Originalprodukte" schade.

Lexika und Referenzen zu berühmten Büchern gibt es viele, auch zu Harry Potter. Solche Sekundärwerke kommen logischerweise nicht ohne das Original aus, zitieren, analysieren und kommentieren es. Sie fügen allerdings zum Original eigene Arbeit hinzu - und daran, meint J. K. Rowling, mangelt es bei Vander Arks Buch. Das geplante Lexikon bestehe fast ausschließlich aus ihren Texten. "Er hat sie einfach genommen und kopiert", erklärte die Autorin während ihrer Aussage vor einem Bezirksgericht in Manhattan. Das sei "nachlässig, faul und es übernimmt massiv aus meinem Werk".

Steven Vander Ark, ein ehemaliger Lehrer aus Michigan, lebt heute als Schriftsteller in London. Er wollte seine Arbeit ursprünglich nie als Buch veröffentlichen, ließ sich dann aber vom Verlag RDR Books doch überreden. Zur Sicherheit bestand er auf einer Klausel im Vertrag, nach der der Verlag für alle Kosten aus einem eventuellen Prozess und für Schadensersatzforderungen aufkommen muss. RDR gesteht zwar zu, dass einige Teile des geplanten Lexikons die Rechte von J. K. Rowling als Autorin verletzen könnten. Das Gericht solle jedoch prüfen, ob die betroffenen Stellen nicht trotzdem verwendet werden können, weil dies einem höheren Zweck diene - beispielsweise wissenschaftlichen Studien. Generell hätten weder der Autor noch der Verlag mit dem Lexikon Profit machen wollen, man habe das Lexikon nur aus Liebe zu Harry Potter erarbeitet.

Die Liebe zu dem jungen Zauberer scheint auf beiden Seiten in diesem Prozess eine große Rolle zu spielen. J. K. Rowling ist von dem "Großdiebstahl" an ihrer geistigen Schöpfung so getroffen, dass sie momentan unter einer Schreibblockade leide. "Es entweiht, was ich unter Mühen hervorgebracht habe", sagte die Autorin vor Gericht. Nach siebzehn Jahren Arbeit an den Büchern fühle sie für Harry, Ron und Hermine fast wie für ihre eigenen Kinder. "Sie waren mir über einen langen Zeitraum so wichtig - jemand, der kein Schriftsteller ist, kann das nicht verstehen." Der Prozess habe sie so sehr mitgenommen, dass sie im Moment nicht an ihrem neuen Buch weiterarbeiten könne. Auch ob ein eigenes Potter-Lexikon, an dem J. K. Rowling ebenfalls arbeitete, jetzt noch erscheinen wird, ist unklar. Den Erlös aus dem Verkauf ihres Lexikons wollte die Autorin für wohltätige Zwecke spenden, aber im Moment sieht es so aus, als würde das Werk nie vollendet oder gar im berühmten Giftschrank landen. "Ich werde es wohl wegschließen; ich verbinde es nur noch mit Streß", so die Autorin.

Nach neun Jahren Arbeit an der Webseite und der gedruckten Ausgabe des Lexikons hängt aber auch Steven Vander Ark sehr an Harry Potter. Er wolle mit seiner Arbeit vor allem die Bücher und ihre Autorin feiern. Als der Richter in der mehr als dreistündigen Vernehmung fragte, ob Vander Ark sich noch als Teil der Fangemeinschaft sehe, brach der in Tränen aus. "Das tue ich", so Vander Arks Antwort. "Es war eine schwierige Zeit, denn es gab offensichtlich viel Kritik, aber... es war ein wichtiger Teil meines Lebens für etwa die letzten neun Jahre." Auch dieser Prozess kann übrigens nichts an seiner Begeisterung für das Potter-Universum ändern. Auf die Frage, wie er über das geplante Lexikon aus der Feder von J. K. Rowling selbst denke, antwortete er: "Ich kann gar nicht erwarten, es zu lesen."

Am dritten Prozesstag schien sogar etwas Licht am Ende des Tunnels für Vander Arks Potter-Lexikon zu sein. "Schreiben Sie Ihr Buch, aber bitte ändern Sie es so, dass es nicht so viel von meiner Arbeit nimmt", sagte J. K. Rowling zu dem glühenden Immer-noch-Fan. Jetzt haben die Parteien noch bis Anfang Mai Zeit, weitere schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Danach soll das Urteil verkündet werden.

Wie zu erwarten sieht jede Seite in einer möglichen Entscheidung für die jeweils andere große Gefahren: RDR Books ist der Meinung, dass mit einer Entscheidung gegen das Buch J. K. Rowling praktisch ein Monopol für jede nicht streng wissenschaftliche Beschäftigung mit Harry Potter bekäme. Ein entsprechendes Urteil würde "den Schutz des Urheberrechts dramatisch ausweiten und ein ganzes Genre von Sekundärliteratur eliminieren", nämlich die Lexika, die Dritte über fiktionale Universen schreiben. J. K. Rowling sieht auf der anderen Seite gravierende Folgen, wenn RDR das Buch in der derzeitigen Form veröffentlichen darf: "Autoren wären gezwungen, ihre Werke drastischer zu schützen, und das könnte bedeuten, wohlgesinnten Fans die Erlaubnis zu verweigern, ihre kreativen Aktionen zu verfolgen."

Der Fall illustriert ein größeres Problem: Wieviel Kontrolle behält ein Künstler über sein Werk, welche der technischen Möglichkeiten, die insbesondere das Internet bietet, sind noch legal und legitim? Mit digitalen Medien ist es kein Problem, ein Werk auseinanderzunehmen und - im neuen Kontext und mit vielleicht ganz anderer Aussage - wieder zusammenzusetzen. Sind beispielsweise Fanfictions eine legitime kreative Beschäftigung mit den Figuren eines berühmten Autors, oder verletzen sie die Rechte des Schöpfers? Ändert es etwas, wenn eine Fanfiction im Internet veröffentlicht wird, für die ganze Welt zu lesen? Oder wenn sie gedruckt und verkauft wird? Was ist, wenn andere Autoren etwas mit den Figuren anstellen, was nicht im Interesse des Autors ist? Ein drastisches Beispiel wäre, wenn Harry Potter in einer Fanfiction rechtsextreme Sprüche klopfen würde.

Fanfictions sind nur ein Beispiel unter vielen. Auf welcher Seite der Grenze - noch erlaubt oder schon verwerflich - stehen beispielsweise Remixe von Popsongs, Fanart zu Comics oder Tributvideos mit Ausschnitten aus TV-Serien und Filmen? "Da ist praktisch ein Paralleluniversum", meint der New Yorker Rechtsanwalt Alan Behr. "Im Internet tun viele Leute Dinge, die sie gedruck nie tun würden." Die Rechteinhaber lassen vieles, was eigentlich ein Grund für eine Klage wäre, unter den Tisch fallen - es gibt schlicht viel zu viele Verstöße, meint Behr. Steven Vander Ark habe jedoch die berühmte Grenze überschritten. Mit der gedruckten Ausgabe seines Lexikons sei Vander Ark von einem enthusiastischen Fan zu einem professionellen Wettbewerber geworden.


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Artikel vom: 23.04.2008
Kategorie: Newsartikel
Autor dieses Artikels: Henning Kockerbeck
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